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      Click & Collect / Call & Collect: So funktionierts!

      Click and Collect - Tipps, Hinweise und Voraussetzungen

      Seit 11.01.2021 ist Click & Collect bzw. Call & Collect trotz der Corona bedingten Schließungen der Einzelhändler in Bayern wieder erlaubt (In anderen Bundesländern können diese Bedingungen abweichen). Das letztliche To-Go-Geschäft mit Proudkten wird somit von der Gastronomie auf Händler ausgeweitet. Welche Chancen sich für den Einzelhandel ergeben, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie Click / Call & Collect bestmöglich nutzen, erfahren Sie hier!

      Was bedeutet Click & Collect bzw. Call & Collect?

      Click & Collect bedeutet eine Bestellung über das Internet und die anschließende Abholung der Ware im bzw. am Ladengeschäft vor Ort. Der Händler spart sich somit den Versand der Ware, während der Käufer weiterhin bei seinem Händler vor Ort lokal kaufen kann.

      Call & Collect stellt das telefonische Äuivalent dar. Unterschied zu Click & Collect ist dabei, dass die Bestellung telefonisch und nicht online statt findet.

      In beiden Fällen findet die Bezahlung meist bei Übergabe der Ware vor Ort statt. Zu Zeiten von Corona bietet sich weiterhin eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit über Kartenzahlung an.

      Welche Voraussetzungen muss ich als Händler für Click & Collect erfüllen?

      In Zeiten von Corona müssen auch bei Click & Collect oder Call & Collect Hygienevorschriften eingehalten werden. Die wichtigsten Vorschriften hierfür sind:

      • Die bestellte Ware darf nur an einem speziellen Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts zur Abholung bereitgestellt werden. Die eigentlichen Verkäufsräume dürfen dafür nicht verwendet werden.
      • Es müssen konkrete Zeitfenster für die Abholung festgelegt werden.
      • Bei der Abholung und Übergabe der Ware ist das Tragen das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben.

      Eine aktuelle Übersicht der Vorschriften, sowie eine Vorlage zur Erstellung eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes nach der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung des Freistaates Bayern kann auf den Seiten des Handelsverband Bayern eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.hv-bayern.de/aktuelles/meldungen/2021-01-10-Click-amp-Collect-Neue-Infos.php

      Tipps: Wie nutzen Sie die Chance „Click & Collect“ bestmöglich?

      Ein reiner Fokus auf das Modell Call & Collect ist zwar ein guter Anfang, hat aber häufig den Nachteil, dass die Produktübersicht und Produktauswahl für den potenziellen Kunden stark eingeschränkt ist. Als Schaufläche dient dann meistens nur das Schaufenster, an dem der potenzielle Kunde erst vorbei laufen muss.

      Deutlich weiter geht hier eine umfangreiche und übersichtliche Produktdarstellung auf der eigenen Webseite und ggf. über Social Media Kanäle. Vor allem auf der Webseite kann das komplette Produktportfolio abgedeckt werden. Auch wenn kein eigener Versand als Online-Shop gewünscht ist und das reine Click & Collect bzw. Call & Collect gewünscht ist, bietet eine übersichtliche Produktdarstellung auf der Webseite den Kunden eine umfangreiche Darstellung über Ihr Portfolio. Zudem können aktuelle Angebote prominent dargestellt und beworben werden.

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